Sonderantrag für Lernmaterial/Klassenfahrten/Tagesausflüge/Nachhilfe

Der Antrag für ein Bildungs-Teilhabepaket gilt nur für Schülerinnen und Schüler die:

  • die leistungsberechtigt nach SGBII(Hartz4)/Sozialgeld sind,
  • die Sozialhilfe nach dem SGBXII beziehen und/oder
  • die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen.

Sehr geehrte/r Antragstellerin/er,

bei dieser besonderen Form von Antrag erhalten Sie Beratung und Hilfe von unserem Sozialmitarbeiter: Herr. Stefan Heuser.

 

Was kann beantragt werden?

  • Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen,Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Von A wie Austellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von Kita oder Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden wie bisher bezahlt.
  • Lernförderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und insbesondere die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.

 


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